3. Ultraschall (US 3)
Die letzte der drei Ultraschalluntersuchungen der Schwangerschaft erfolgt zwischen der 29.-32. SSW.
Der US 3 dient der Kontrolle
- des fetalen Wachstums
- der Fruchtwassermenge
- der Lage des Kindes
Der Ultraschall erfolgt durch die Bauchdecke. Sie können gerne eine Begleitperson ihrer Wahl mitbringen.
Um eine hohe Bildqualität zu gewährleisten, bitten wir Sie, ihren unteren Bauchabschnitt einige Tage vor der Untersuchung nicht einzucremen oder-ölen und vorhandene Piercings am Nabel zu entfernen.
Klinikanmeldung
Bitte holen Sie frühzeitig Informationen über die für Sie in Frage kommenden Entbindungskliniken ein. Diese bieten entsprechende Informationsabende an.
Unsere Praxis unterstützt Sie bei der Wahl der Geburtsklinik, insbesondere bei Vorliegen von Schwangerschaftsrisiken.
Die Anmeldung erfolgt zwischen der 32. und 34.SSW. Bei vorhandenen Schwangerschaftsrisiken erhalten Sie eine entsprechende Überweisung von uns.
Sollten Sie sich für für eine außerklinische Entbindung entscheiden, nehmen Sie bitte bis spätestens Mitte des 2. Trimenons Kontakt zu einem Geburtshaus oder einer entsprechenden Hebamme auf.
Kardiotokogramm (CTG)
Die Kardiotokografie erfaßt die Herztöne des ungeborenen Kindes und die Wehentätigkeit der Mutter. Die grafische Aufzeichnung wird als Kardiotokogramm bezeichnet und dient dazu, das Wohlbefinden des Kindes zu beurteilen, insbesondere gegen Ende der Schwangerschaft und während der Geburt. Das Gerät besteht aus einem Gurt mit 2 Sensoren - einem Ultraschalldetektor und einem Drucksensor - die die Herzfrequenz und Wehenaktivität messen.
Was wird bewertet?
- Grundfrequenz: Die normale Herzfrequenz des Babys.
- Bandbreite/Variabilität: Die normalen Schwankungen der Herzfrequenz.
- Akzelerationen: Vorübergehende, wehenabhängige Anstiege der Herzfrequenz.
- Dezelerationen: Vorübergehende, wehenabhängige Absenkungen der Herzfrequenz.
Eine einfache Wehenschreibung kann ab 28.SSW, eine Herztonschreibung zusätzlich ab 32.SSW erfolgen.
Impfungen
Impfungen gehören zum festen Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge.
Sie schützen nicht nur die werdenden Mütter, sondern auch das Ungeborene.
Eine weitere Besonderheit ist die Anpassung des mütterlichen Immunsystems an die Schwangerschaft und eine dadurch bestehende erhöhte Infektanfälligkeit bzw das Risiko schwererer Erkrankungsverläufe.
Keuchhusten gehört zu den Atemwegserkrankungen und kann bei den noch ungeimpften Neugeborenen mit noch fehlender Immunkompetenz schwerste Krankheitsverläufe hevorrufen.
Die Keuchhustenimpfung ist eine seit mehreren Jahren etablierte Impfung in der Schwangerschaft und wird in Kombination mit Tetanus/Diphtherie/Polio durchgeführt. Die gebildeten mütterlichen Antikörper schützen das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten, bis es nach kinderärztlichem Impfplan selbst geimpft werden kann ("Leihimmunität") Zeitpunkt: 28.-32. SSW
Influenza oder auch Grippe-Erkrankung ist eine saisonale Viruserkrankung, die verschiedene Körperorgane angreifen und v.a. auch auf Grund der schwangerschaftsbedingten Immuntoleranz zu schweren Krankheitsverläufen der Mutter führen kann.
Zeitpunkt: Okt-März und ab der 12.SSW.
RSV (Respiratorisches Synzytial Virus):
Medizinische Fachgesellschaften empfehlen die saisonale RSV-Impfung für alle Schwangere ab der 32. SSW.
Eine mütterliche (maternale) RSV-Impfung hat den Schutz der Neugeborenen und Säuglingen von der Geburt bis zum Alter von sechs Monaten zum Ziel. Durch die Impfung erfolgt ein passiver Immuntransfer spezifischer Antikörper von der Mutter auf das Neugeborene, so dass dieses einen so genannten „Nestschutz“ erhält. Neugeborene und Säuglinge entwickeln bei einer RSV-Infektion häufig schwere Verlaufsformen, die Krankenhausaufenthalte und intensivmedizinische Behandlung notwendig machen können.
Zeitpunkt: insbesondere Schwangere, die sich in den Monaten September bis Januar in der 32.-36. SSW befinden, sollten diese Impfung wahrnehmen, weil in dieser Zeit das Infektionsrisiko am höchsten ist.
Die RSV Impfung (ca 224€) wird derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Alternativ zur RSV-Impfung der Schwangeren wird die (kostenfreie) Impfung des Neugeborenen durch einen monoklonalen Antikörper in der Entbindungsklinik angeboten.
ß-Streptokokken
Ein Streptokokken-Screening ist eine Untersuchung auf Gruppe-B-Streptokokken (GBS). Der Test wird zwischen der 34. und 38. Schwangerschaftswoche mittels eines vaginalen und rektalen Abstriches durchgeführt .
Gruppe-B-Streptokokken sind bei jeder dritten bis vierten Schwangeren im Darm- oder Scheidenbereich zu finden und sind für die gesunde Frau harmlos. Bei der Geburt können die Bakterien jedoch auf das Kind übertragen werden und eine schwere Infektion, wie eine Sepsis oder Hirnhautentzündung, verursachen.
Wenn das Screening einen positiven Befund ergibt, kann während der Geburt ein Antibiotikum verabreichen werden, um die Übertragung der Bakterien auf das Kind zu verhindern und das Risiko einer Erkrankung zu minimieren.
Ergänzender Ultraschall
Sofern keine spezifischen Besonderheiten wie z.B Mehrlingsschwangerschaften, Gestationsdiabetes, kindliche Wachstumsverzögerungen vorliegen, ist laut Vorsorgerichtlinie in der Zeit zwischen der 30. (US 3) und der 41 .SSW (TÜ) keine sonografische Untersuchung vorgesehen.
Wenn die Schwangere es wünscht, kann eine Verlaufskontrolle als Selbstzahlerleistung vorgenommen werden.
Die Kosten in Höhe von 40€ werden auf Antrag durch einige Krankenkassen erstattet.
Terminüberschreitung (TÜ)
Eine Terminüberschreitung bezeichnet das Überschreiten des errechneten Geburtstermins (ET) um einen Tag bis zu 13 Tage, also im Zeitraum von der 40+1 bis zur 41+6 Schwangerschaftswoche. Eine Übertragung liegt vor, wenn der Termin um mehr als zwei Wochen überschritten wird (ab 42+0 SSW).
Bei einer TÜ erfolgen engmaschigere Kontrollen von Mutter und Kind, u.a. erfolgt eine weitere Ultraschalluntersuchung zur Lage und Größe des Kindes mit Beurteilung der Fruchtwassermenge und der Durchblutung der Nabelschnur, sowie zuführender mütterlicher Gefäße.
Geburtseinleitung
Eine Geburtseinleitung bei unkomplizierten Schwangerschaften wird meist ab der abgeschlossenen 41. Schwangerschaftswoche angeboten oder spätestens ab der abge-schlossenen 42. Schwangerschaftswoche empfohlen, da die Risiken für Mutter und Kind mit der Übertragung steigen. Bei medizinischer Notwendigkeit, beispielsweise bei einem vorzeitigen Blasensprung oder anderen gesundheitlichen Risiken, kann eine Einleitung auch früher erfolgen.
Individuelle Entscheidung:
Die Entscheidung über den Zeitpunkt und die Methode der Geburtseinleitung sollte immer gemeinsam mit dem Geburtsteam der Klinik getroffen werden, da die individuellen Umstände der Mutter und des Kindes berücksichtigt werden müssen.
