Folsäure


Neben der regulären Ernährung sind einzelne Nährstoffe in der Schwangerschaft besonders wichtig und sollten in einer größeren Menge aufgenommen werden. Dies gilt in erster Linie für Folsäure, die bei einem Mangel nach verschiedenen Studien in drohende Frühgeburten oder angeborene Herzfehler einfließen soll. Folsäure ist in vielen alltäglichen Nahrungsmitteln wie Hülsenfrüchten vorhanden, die täglich Dosis einer Schwangeren geht jedoch über die gewohnte Nahrungsaufnahme hinaus. Falls eine Eizelle befruchtet wurde und die Schwangere einen Kinderwunsch äußert, sollte die Einnahme von Folsäure-Tabletten als Zusatz bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Gängig sind Präparate mit 400 Mikrogramm Folsäure pro Tag, die ergänzend zu einer ausgewogenen Ernährung eingenommen werden. Wie bei jeder Nahrungsergänzung gilt: Die Einnahme der Präparate ersetzt einen abgestimmten und gesunden Speiseplan nicht und ist, wie es der Name sagt, als Ergänzung zu verstehen. Ebenfalls wichtige Nährstoffe in der Schwangerschaftsphase sind Jod und Eisen. 

Medikamente


Nimmt eine Schwangere Medikamente ein, können Wirkstoffe aus dem Blut der Frau in den noch unfertigen Organismus des Kindes gelangen und unter Umständen dessen Entwicklung beeinträchtigen. Arzneimittel können sich auch auf den Geburtsverlauf oder die Milchbildung auswirken. Deshalb sollte jede Frau zu Beginn ihrer Schwangerschaft überlegen: Welche rezeptpflichtigen und welche frei verkäuflichen Medikamente nehme ich ein? Welche davon sind unbedingt nötig? Ist ihre Einnahme mit meinem Arzt abgesprochen?

In die Überlegung eingeschlossen werden sollten auch pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel.


Manche Frauen haben eine körperliche oder psychische Erkrankung, die es notwendig macht, Medikamente auch während der Schwangerschaft und Stillzeit anzuwenden. Dann sollte mit dem behandelnden Arzt sorgfältig besprochen werden, ob der Wirkstoff ein Risiko für das ungeborene Kind bedeutet und ob es möglicherweise besser verträgliche Medikamente während der Schwangerschaft gibt.


Auch Ärzte wissen nicht  über jeden Wirkstoff genau Bescheid. Aus diesem Grund gibt es mit Embryotox und Reprotox zwei Informationsportale, bei denen sich Schwangere und auch Ärztinnen und Ärzte über die Wirkung von Medikamenten während der Schwangerschaft und Stillzeit informieren können. Beide Portale werten Erfahrungen von Schwangeren und entsprechende Studien aus und sind wissenschaftlich auf dem aktuellen Stand.

Bei vielen Erkrankungen gibt es für die Schwangerschaft und Stillzeit erprobte Medikamente, die unter Umständen statt eines bisher gewählten Präparats eingenommen werden können.

 

Besondere Ernährungsformen


Die oben genannten Empfehlungen zur Ernährung während der Schwangerschaft werden nicht alle Frauen befolgen wollen. Gerade bei einer vegetarischen oder veganen Lebensweise entfallen viele Lebensmittel während der Schwangerschaft.

Grundsätzlich gilt: Eine ausgewogene Ernährung sollte jeder Schwangeren am Herzen liegen, d. h. die ausreichende Versorgung mit Vitaminen, Mineralstoffen, Proteinen & Co. muss gewährleistet sein. In welcher Form diese über die Nahrung aufgenommen werden, ist eher zweitrangig. Wichtig ist jedoch die Abklärung durch ein regelmäßiges Blutbild und eine Bestimmung des Vitamin B12 Spiegels, um zu erkennen, ob es zu Mangelerscheinungen während der Schwangerschaft mit Gefahr für Frau und Kind kommt.

Ist dies der Fall oder soll diesem Umstand vorgebeugt werden, ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln eine sinnvolle Wahl. 

Blutungen


Blutungen in der Schwangerschaft sind für jede werdende Mutter besorgniserregend, häufig besteht jedoch keine Gefahr für Mutter und Kind. Das Phänomen ist nicht ungewöhnlich: Eine von vier Frauen ist während der Schwangerschaft davon betroffen. Abhängig vom Zeitpunkt gibt es dafür verschiedene Ursachen. Auch die Stärke der Blutung kann variieren und von leichter Verfärbung des Ausflusses über Schmierblutungen bis zur starken Blutung reichen.Sicherheitshalber sollten Sie Blutungen immer durch einen Arzt abklären lassen. Dieser kann beispielsweise größere Komplikationen wie eine Plazentastörung von einer harmlosen Kontaktblutung unterscheiden.


Mögliche Ursachen für Blutungen


In der Frühschwangerschaft


  • Einnistungsblutung direkt nach der Befruchtung
  • Hormonumstellung während der ersten Schwangerschaftswoche
  • Harmlose Verletzungen beim Geschlechtsverkehr
  • Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft verbunden mit Unterleibsschmerzen
  • Fehlgeburt, oft mit Schmerzen oder Krämpfen einhergehend


In späteren Schwangerschaftsstadien


  • Komplikationen mit dem Muttermund (Plazenta praevia, vorzeitige Plazentaablösung)
  • Polypen oder Karzinom der Gebärmutter
  • Mehrlingsschwangerschaft
  • Zeichnungsblutung um den Geburtstermin


Sodbrennen


Magenprobleme treten oft gegen Ende des zweiten Trimenons auf und sind von der Übelkeit aus den Anfangswochen abzugrenzen. Sie entstehen durch Lageveränderungen der Gebärmutter, die wächst und ihre Position im Bauchraum etwas erhöht. Dadurch drückt sie auf die umliegenden Organe. Neben der Blase ist vor allem der Magen betroffen. Ein fortwährendes Völlegefühl ohne Brechreiz ist ein häufiges Symptom. Außerdem leiden viele Frauen unter Sodbrennen, also aufsteigender Magensäure in die Speiseröhre.


Tipps bei Magendruck und Sodbrennen


  • Reduzieren Sie den Umfang ihrer Mahlzeiten.
  • Verteilen Sie mehrere kleine Snacks über den Tag hinweg, so hat der Magen keine zu großen Mengen zu verarbeiten.
  • Vermeiden Sie stark säurehaltige oder intensiv gewürzte Lebensmittel
  • Wird das Sodbrennen als zu häufig oder zu aggressiv empfunden, ist es ratsam, mit Medikamenten gegenzusteuern- lassen Sie sich dazu von uns oder einem Apotheker beraten.


Beschäftigungsverbote


Der Arbeitgeber ist über das Vorliegen einer Schwangerschaft durch die Arbeitnehmerin zu unterrichten.
Der Arbeitgeber ist zu folgenden Schritten verpflichtet:


Anzeige der Schwangerschaft bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Nach Mitteilung der werdenden Mutter über das Bestehen der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber die Schwangerschaft unverzüglich die zuständige Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde anzeigen.


Gefährdungen beurteilen

Die Arbeitsbedingungen der werdenden Mutter müssen rechtzeitig hinsichtlich Art, Ausmaß und mögliche Auwirkungen auf die werdende Mutter und das Ungeborene beurteilt werden. Betriebsärztin oder Betriebsarzt bzw die Sicherheitsfachkraft unterstützen den Arbeitgber bei der Gefährdungsbeurteilung.


Unterrichtung der Beschäftigten

Über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muß der AG die Schwangere und ggf. den Betriebs- oder Personalrat in Kenntnis setzen.


Umgestaltung der Arbeitsbedingungen

Sofern am Arbeitsplatz Gefährdungen für die Gesundheit schwangerer Arbeitnehmerinnen vorliegen müssen die Arbeitsbedingungen vorübergehend so umgestaltet werden, dass die Tätigkeitsverbote nach dem Mutterschutzgesetz eingehalten werden.


Arbeitgeberseitiges Beschäftigungsverbot 

Ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, den Arbeitsplatz oder die Tätigkeiten der schwangeren Mitarbeiterin entsprechend den Vorgaben des MuSchG und der MuSchArbV umzugestalten oder der Mitarbeiterin einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein arbeitsplatzbedingtes allgemeines Beschäftigungsverbot bei voller Lohnfortzahlung auszusprechen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Für den finanziellen Ausfall kommt in der Regel die U 2-Kasse der Umlageversicherung bei der Krankenkasse der Mitarbeiterin auf.


Individuelle (ärztliche) Beschäftigungsverbote


(die übrigens auch als partielle Beschäftigungsverbote die täglich erlaubte Arbeitszeit begrenzen können) berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren.


Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:


  • Die Fortdauer der Beschäftigung ist ist auf Grund der medizinischen Vorgeschichte oder eines aktuellen, konkreten medizinischen Zustandes für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend und


  • der Arbeitgeber hat bereits eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und


  • die werdende Mutter ist gesund bzw. hat keine Beschwerden oder Symptome mit Krankheitswert.


Keine Gründe für die Ausstellung eines individuellen ärztlichen Beschäftigungsverbotes sind:


  • Schwangerschaftsbeschwerden mit Krankheitswert. In diesem Fall wäre eine Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung zu attestieren.


  • ausschließlicher Wunsch der Schwangeren


  • Wunsch des Arbeitgebers



Feindiagnostik


Ziel der Untersuchung ist, Informationen über die Schwangerschaft und den Zustand des ungeborenen Kindes zu erhalten. Es werden die mit Ultraschall darstellbaren Organe Ihres Kindes systematisch „von Kopf bis Fuß” untersucht und hinsichtlich ihrer Anlage und zeitgerechten Entwicklung beurteilt. Das Wachstum Ihres Kindes, die Fruchtwassermenge sowie Aussehen, Lage und Durchblutung des Mutterkuchens (Plazenta) und der Nabelschnur werden untersucht. Hierdurch können viele Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen ausgeschlossen bzw. frühzeitig erkannt
werden.


Der empfohlene Zeitraum für die sogenannte Feindiagnostik ist die 20. bis 22. Schwangerschaftswoche.


Medizinische Gründe (Indikation) zur Durchführung einer weiterführenden Ultraschalluntersuchung und somit eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ergeben sich aus der Vorgeschichte (z.B. Fehlbildungen in der Familie oder in vorherigen Schwangerschaften, bestimmte Medikamenteneinnahme, Sterilitätsbehandlung, mütterliches Alter ab 35 Jahre) oder aus auffälligen Befunden im bisherigen Schwangerschaftsverlauf (z.B. Auffälligkeiten oder Unklarheiten im Basisultraschall, Infektionen etc.) sowie bei
Mehrlingsschwangerschaften. Auch Ihr persönlicher Wunsch kann ein Untersuchungsgrund sein, in diesem Fall ist der Ultraschall keine Leistung, die von der Krankenkasse übernommen wird.


Patienten ohne medizinische Indikation erhalten im gleichen Zeitraum einen qualitativ hochwertigen hochauflösenden Ultraschall II   in unserer Praxis. Bei Auffälligkeiten überweisen wir zur Feindiagnostik.


Die Aussagekraft der Ultraschalluntersuchung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es können ca. 90 % aller mit Ultraschall erkennbaren Fehlbildungen erkannt werden. Nicht alle kindlichen Erkrankungen gehen mit im Ultraschall sichtbaren Veränderungen einher. Dies gilt insbesondere für Chromosomenstörungen, genetische Defekte und Stoffwechselstörungen. Auch können kleinere Defekte (z.B. an Herz, Fingern, Zehen, Ohren und Lippen) nicht immer erkannt werden. Einige Krankheiten entwickeln sich erst in höheren Schwangerschaftswochen. Die Aussagekraft der Untersuchung kann eingeschränkt sein bei erschwerten Sichtbedingungen, z.B. durch eine ungünstige Lage des Kindes, dickere mütterliche Bauchdecken oder eine verminderte Fruchtwassermenge.

Hebamme


Ihre Schwangerschaftsvorsorgetermine werden in meiner Praxis von einer Hebamme begleitet. Sie stehen Ihnen nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch nach Absprache im Wochenbett mit Rat und Tat zur Seite.


Draüber hinaus haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich durch eine externe Hebamme - nach Absprache mit unserer Praxis auch während der Schwangerschaft oder im Wochenbett betreuen zu lassen. Bitte nehmen Sie rechtzeitg  vor der 16.SSW  entsprechenden Kontakt auf.


Kontakte zu Hebammen können Sie über die Kreisssäle und Wochenstationen der Geburtskliniken, über Hebammenpraxen und Geburtshäuser, oder über die Webseite des Sächsischen Hebammenverbandes aufnehmen.


Impfungen


In der Schwangerschaft sollte „so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig" geimpft werden. Einige Impfungen (z.B. Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio, Influenza, Covid 19 , Hepatitis A und B) sind in diesem Zeitraum durchführbar oder sogar ausdrücklich für Schwangere empfohlen.

 

Da in der Schwangerschaft sehr schwere Krankheitsverläufe auftreten können, hat die STIKO die Influenza- und Corona-Impfung explizit für Schwangere empfohlen. Die STIKO empfiehlt zudem die Schutzimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) für Frauen in der Schwangerschaft mit Beginn des 3.Trimenos. Diese explizite Impfempfehlung im Zeitraum der Schwangerschaft hat das Ziel, die Zahl der Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verringern, die durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht werden.


Wichtig: Auch Kontaktpersonen des Neugeborenen sollten gegen Pertussis geimpft sein!

Rechtzeitig vor dem Entbindungstermin sollten werdende Eltern sich vergewissern, ob alle künftigen Kontaktpersonen des Neugeborenen einen ausreichenden Immunschutz gegen Keuchhusten besitzen. Die letzte Pertussis-Impfung sollte hierbei nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.


Entbindungstermin


Die Zählung des Schwangerschaftsalters beginnt mit dem ersten Tag der letzten Regelblutung. Die Angabe erfolgt in abgeschlossenen Wochen + Tagen. Beispiel: 1. Tag der letzten Regel 1. Januar, am 26. Februar ist die Schwangerschaft 57 Tage alt, d.h. 8 Wochen + 1 Tag oder die 9. (laufende) Woche hat begonnen. Bei längeren oder kürzeren Zyklen als 28 Tage kann das Alter der Schwangerschaft entsprechend einer späteren oder früheren Ovulation abweichen.  Die Angabe des Empfängniszeitpunktes kann bei der  Terminbestimmung hilfreich sein.


Das rechnerische Alter der Schwangerschaft wird mit dem sonografischen "Alter" verglichen und bei Abweichungen >=7 Tage  korrigiert. Die Festlegung des voraussichtlichen Entbindungstermins (VET)  am Ende des 1. Trimenon ist für die weitere Verlaufskontrolle der kindlichen Entwicklung maßgeblich.


Die durchschnittliche Dauer der Schwangerschaft beträgt 40 Wochen oder 280 Tage "post menstruationem" (p.m.). Weniger üblich ist die Einteilung in zehn (Lunar-) Monate zu jeweils 28 Tagen.


Nur 3% alle Schwangerschaften werden am VET entbunden. Vier von fünf Schwangere entbinden in einem Zeitraum von +/- 14 Tagen um den VET.

Mütterliche Blutgruppe


Der Rhesusfaktor ist neben dem bekannten AB0-System ein wichtiger Blutgruppenfaktor. Bei Vorliegen eines negativen Rh-Faktors der werdenden Mutter kann es u.U. zu schweren Blutgruppenunverträglichkeiten zwischen Mutter und Feten kommen. Die Gabe eines Medikamets ("Rhesusprophylaxe") verhindert bei Vorliegen der Variante Mutter Rh -/Fet Rh+ eine schwere Erkrankung des Ungeborenen. Die Notwendigkeit einer Rhesusprophylaxe wird durch eine mütterliche Blutentnahme mit Bestimmung des fetalen Rh Faktors in der 20 SSW bestimmt. geklärt.


Bitte bringen Sie wenn möglich einen Blutgruppenausweis des KIndsvaters mit. Beim Vorliegen eines negativen Rh - Faktors des werdenden Vaters  kann auf eine Blutenahme und ggf eine Rhesusprophylaxe verzichtet werden.

Mutterpass


Der Mutterpass ist das wichtigste offizielle Dokument, das eine Frau durch die Monate ihrer Schwangerschaft begleitet. Im Regelfall wird der Mutterpass durch den Frauenarzt ausgestellt, der die Schwangerschaft festgestellt hat und die Frau durch die anstehenden Monate begleitet. Im Dokument wird eine Vielzahl an Informationen gesammelt, um die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft zu dokumentieren. 

Das Führen eines Mutterpasses in Deutschland ist obligatorisch, das Ablehnen eines solchen Dokumentes verstößt nicht gegen geltendes Recht. Dennoch ist es für fast alle Schwangeren einleuchtend, den Mutterpass zu führen, da es ihrem eigenen Wohle und dem des Kindes dient. Sollte es während der Schwangerschaft zu Unfällen, schweren Erkrankungen und anderen Komplikationen kommen, bietet der Mutterpass einen schnellen Überblick und ermöglicht eine angemessene Reaktion. Bei Verlust des Mutterpasses wird deshalb vom Frauenarzt oder der Hebamme schnell ein Ersatzdokument mit allen bisherigen Ergebnissen ausgestellt. Nur so ist gewährleistet, dass in einer Notfallsituation alle wichtigen Informationen vorliegen.

Sport


Dass Sport während der Schwangerschaft nicht grundsätzlich verboten ist, zeigen die vielen speziellen Kursangebote für Schwangere in allen Entwicklungsphasen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Körper fit für die Strapazen der Geburt zu machen. Durch einen gemäßigten Muskelaufbau wird außerdem das wachsende Körpergewicht besser getragen werden können. Hochleistungssport bis ins Extrem sollte vermieden werden, auch wenn bislang keine breit angelegten Studien dieses Thema behandeln. Persönliche Umstände legen es außerdem nahe, unter Umständen auf Sport zu verzichten, beispielsweise:


  • bei einer bereits erlittenen Früh- oder Fehlgeburt
  • bei einer tiefliegenden Plazenta
  • bei bekannten Problemen mit dem Rücken oder Hüftgelenken
  • bei Bluthochdruck


Sind diese Risikofaktoren nicht gegeben, ist klassischer Ausdauersport wie Schwimmen, Rad fahren oder Jogging für Schwangere die beste Wahl. Selbst wenn Sie bislang nicht sportlich tätig waren, kann sich ein leichtes Training während der Schwangerschaft anbieten. Krankenkassen bieten außerdem Kurse speziell für Schwangere an. Die neu gewonnene Fitness zahlt sich spätestens bei der Geburt aus und hilft dabei, ihre körperliche Ästhetik nach der Schwangerschaft aufrechtzuerhalten.

Sexualität


Die schwangere Frau durchläuft über neun Monate hinweg körperlichen Veränderungen, was auch für den Hormonhaushalt gilt. Der höhere Anteil an Sexualhormonen trägt fast immer zur stärkeren Bildung von Scheidensekret oder einer erhöhten Empfindlichkeit der Brustwarzen bei. In einzelnen Phasen der Schwangerschaft haben Frauen deutlich mehr Lust auf Sex, in anderen wird die höhere Erregbarkeit und körperliche Empfindsamkeit als belastend oder sogar schmerzhaft empfunden. All diese Wandlungen sind ganz normal und spiegeln die Vielfalt von Sexualität in der Schwangerschaft wider.

Grundsätzlich gilt: Während der Schwangerschaft muss nicht auf sinnliche Stunden verzichtet werden. Bis auf wenige Ausnahmen, in denen Komplikationen drohen, kann das Sexualleben wie gewohnt ausgelebt werden. Viele Frauen erleben dieses in der Schwangerschaft sogar noch intensiver und befriedigender. Die größere Herausforderung ergibt sich für den Partner, der unsicher werden könnte oder den Hormon- und Stimmungsschwankungen seiner Partnerin ausgesetzt ist. Hier heißt es, stärker auf die Schwangere einzugehen und ihrem Spiel aus Lust und Unlust zu folgen.

Einzelne Risikosituationen sollen nicht verschwiegen werden, in denen Vorsicht beim Sex geboten ist. Vorsicht gilt deshalb in folgenden Situationen:


  • bei einer erlittenen Fehlgeburt (in den ersten drei Monaten)
  • bei erhöhtem Risiko einer Frühgeburt (in den letzten drei Monaten)
  • bei einer Schwangerschaft mit Zwillingen, Drillingen etc.
  • bei Infektionen im Bereich der Scheide



Selbst in diesen Situation gilt: Sexualität ist nicht gleich Geschlechtsverkehr. Selbst wenn ein Eindringen des Penis‘ in die Scheide als Risikofaktor zu sehen ist, kann das schwangere Paar gemeinsame Stunden mit sinnlichen Momenten auf viele andere Weisen ausleben.

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