Schwangerschaftsalter
Die Festlegung des individuellen "voraussichtlichen Entbindungstermines" (VET) ist für die Begleitung der Schwangerschaft von herausragender Bedeutung.
Je mehr Informationen, wie z.B. erster Tag der letzten Menstruation, Tag der Empfängnis, Zykluslänge und sonografische Messungen vorliegen, desto präziser kann der VET bestimmt werden. Für einen Zyklus von exakt 28 Tagen gilt die Formel:
1. Tag der letzten Periode + 7T - 3M + 1J = VET.
Abweichungen können durch einen verkürzten oder verlängerten Zyklus enstehen.
Sollte die sonografische Messung zwischen der 10.-12. SSW um mehr als 7 Tage vom berechneten Termin abweichen, wird diese Messung als Grundlage für den VET genommen.
Grundsätzlich gilt: die Länge der Schwangerschaft ist 280 Tage = 40 Wochen gemessen ab dem 1. Tag der letzten Periode.
Sollte zwischen der 10.-12. SSW die sonografische Altersbestimmung mehr als 7 Tage von der rechnerischen abweichen, wird der im Ultraschall ermittelte Termin benutzt.
Der Mutterpass
Der Mutterpass ist ein Dokument, in das Eintragungen zu anamnestischen Angaben der Schwangeren bzw. Ergebnissen von medizinischen Untersuchungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Mutterpass sorgfältig aufzubewahren und vor Einsichtnahme unbefugter Dritter zu schützen!
Ihr Arbeitgeber z.B. hat kein Recht der Einsichtnahme, kann jedoch eine formlose Bescheinigung über die ärztliche Feststellung der Schwangerschaft und den Entbindungstermin verlangen.
Bitte bringen Sie den Mutterpass zu jeder Vorsorge mit und vergessen ihn nicht bei Vorstellungen in einer Klinik.
Gelegentlich werden Eintragungen von freiberuflichen Hebammen im Rahmen einer begleitenden Vorsorge vorgenommen. Achten Sie bitte darauf, dass die Hebamme sich durch einen Namens-Stempel im Mutterpass für legitimiert.
1. Ultraschal (US1)
Der erste (offizielle) Ultraschall der Schwangerschaft mit entsprechender Dokumentation im MP erfolgt zwischen der 9.-12 SSW.
Wenn nicht bereits vorher erfolgt, dient der US1 der Bestimmung
- des Schwangerschaftsalters,
- der Vitalität des Embryos,
- der Lagefeststellung in der Gebärmutter
- der Bestimmung der Anzahl der Embryonen
Eine differenzierte Aussage zur morphologischen Gestalt und Unversehrtheit oder zu Hinweisen auf eine eventuell vorliegende genetische Störung ist nicht Gegenstand dieser Untersuchung der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge!
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