• 2. Ultraschall (US 2)

    Die zweite von drei Ultraschalluntersuchungen der Schwangerschaft  erfolgt zwischen der 19.-22. SSW. 


    Der US 2 dient der Kontrolle 

    • des fetalen Wachstums
    • der äußeren Morphologie (Gestalt) 
    • der inneren Organe
    • der Plazenta und des Fruchtwassers 

    Der Ultraschall erfolgt durch die Bauchdecke. Sie können gerne eine Begleitperson ihrer Wahl mitbringen. 


    Da diese Untersuchung ein hohes Maß an Konzentration erfordert, bitten wir von der Mitnahme von Kinder unter 12  Jahren abzusehen. 


    Um eine hohe Bildqualität zu gewährleisten, bitten wir Sie, ihren unteren Bauchabschnitt einige Tage vor der Untersuchung nicht einzucremen oder-ölen und vorhandene Piercings am Nabel zu entfernen. 

  • oraler Glukosetest

    Der orale Glucosetest (GT) (24.-28. SSW) dient der Abklärung eines Gestationsdiabetes. 

    Ein ausführlichere Erläuterung zu diesem Thema finden Sie unter Trimenon 1/ Gestationsdiabetes. 


    Die Standarduntersuchung der  gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge ist der 50g-GT über 1 Stunde mit einer venösen Blutentnahme. 


    Wir empfehlen allen Patientinnen eine Abklärung mittels präventivem 75g-GT, sofern nicht bereits zuvor eine Glukoseverwertungsstörung festgestellt wurde. Der Test wird nach 8-stündiger Nahrungskarenz über 2 Stunden mit drei venösen Blutentnahmen durchgeführt. 


    Sollte das Testergebnis auffällig sein, erhalten Sie eine Überweisung in eine diabetologische Schwerpunktpraxis zur parallelen Mitbetreuung. Weiterhin werden die Vorsorgetermine und -inhalte in unserer Praxis entsprechend dem Versorgungsbedarf angepasst. 

  • Rhesus-NIPT

    Die folgenden Ausführungen betreffen nur Schwangere mit nicht vorhandenem Blutgruppen-Rhesusfaktor ("Rh negativ").


    Während der Schwangerschaft kann es zu einem Austausch geringer Blutvolumina zwischen mütterlichem und fetalem Kreislauf kommen. Sofern der Fetus einen vorhandenen Rhesusfaktor ("Rh positiv") besitzt, würde dieser Austausch zu einer sog. Antikörperbildung der Mutter gegen den Rh-Faktor führen. Diese mütterlichen Antikörper wiederum gelangen durch die Plazenta problemlos in den kindlichen Kreislauf und führen zur Zerstörung kindlicher Blutkörper mit schwersten Folgen für das Ungeborene. 


    Der Rhesus-NIPT ist eine Blutuntersuchung der Schwangeren, mittels der der Rhesus-Faktor des Ungeborenen ermittelt werden kann. 


    Im Falle eines vorhandenen fetalen Rhesusfaktors erhält die Schwangere zwischen der 28.-30.SSW  eine sog Rhesus-Prophylaxe in Form einer Injektion, um die o.g. fatale Ereigniskette zu verhindern. 


    Weiter Informationen finden Sie hier

  • Zervixlängenmessung

    Die sonografische Messung der Länge des Gebärmutterhalses erfolgt auf dem gynäkolgschen Untersuchungsstuhl. Sie dient zur frühzeitigen Erkennung einer möglichen Verkürzung des Verschluß- und Halteapparates der Gebärmutter und somit dem Ausschluß einer (stillen) Frühgeburtsbestrebung. Ferner wird die Lage der Plazenta und das Vorhandensein großer Gefäße am inneren Ausgang der Gebärmutter beurteilt. 


    Parallel dazu erfolgt die Messung des pH Wertes des Scheidensekretes zum Ausschluß einer Scheidenentzündug, die widerum auch ein Risikokator für Frühgeburtlichkeit darstellt. 


    Je nach Vorsorgealgorithmus kann auch die Abnahme eines Pap-Abstriches zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung durchgeführt werden. 

  • Mutterschaftsgeld

    Die "Bescheinigung über den mutmasslichen Tag der Entbindung" wird von uns frühestens ab der 20. SSW ausgestellt. 


    Nach Ausfüllen des Formulars durch die Schwangere bzw den AG  und Weiterleitung an die  Krankenkasse erfolgt die Berechnung und Überweisung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Leistungsanspruches. 

  • Folsäure & Co

    Mit Beginn des 2. Trimenons der Schwangerschaft wird ein Wechsel des Folsäure-Supplementes auf eine niedrigere Dosis und die zusätzliche Ergänzung von Omega-3-Fettsäuren empfohlen. 

  • Ergänzender Ultraschall

    Sofern keine spezifischen Besonderheiten wie z.B Mehrlingsschwangerschaften, Gestationsdiabetes, kindliche Wachstumsverzögerungen  vorliegen, ist laut Vorsorgerichtlinie in der Zeit zwischen der 20.SSW  (US 2) und der 30 .SSW (US 3) keine sonografische Untersuchung des Feten vorgesehen. 

    Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an. 

     

    Wenn die Schwangere es wünscht, kann eine Verlaufskontrolle als Selbstzahlerleistung vorgenommen werden.  


    Die Kosten in Höhe von 40€  werden auf Antrag durch einige Krankenkassen erstattet.  

  • Feindiagnostik (FD)

    Als sog. "Feindiagnostik" wird eine sonografische Untersuchung in der nächst höheren Versorgungsstufe DeGUM 2 bezeichnet.  Diese Untersuchung wird durch speziell dafür zertifizierte Untersucher in der 20.-22. SSW durchgeführt. 


    Die FD erfolgt ausschließlich per Überweisungsauftrag durch unsere Praxis, sofern ein medizinischer Grund ("Indikation") vorliegt. 


    Die häufigsten Überweisungsgründe sind:

    •         mütterliches Alter > 35J
    •         Mehrlingsschwangerschaften 
    •         Z.n. IVF/ICSI

    Die inhaltliche und qualitative Schnittmenge der FD mit unserem US 2 ist sehr hoch. Grundsätzlich sind es überwiegend forensische Gründe, die bei - vorhandener Indikation - zur Ausstellung des entsprechenden Überweisungsauftrages führen.


    Anmeldung bei Vorliegen eines Überweisungsauftrages  frühzeitg unter folgenden Adressen